Betreuungsverein
Chemnitzer
Land e.V.
Seminarstraße 10
09350 Lichtenstein
Telefon 037204 695 0
Fax 037204 695 69
E-Mail [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
09:00-12:00
sowie nach Vereinbarung
Über unsere Arbeit
1. Betreuungen
Grundsatz der Betreuung
Das Betreuungsrecht ist im bürgerlichen Gesetzbuch und weiteren rechtlichen Vorschriften gesetzlich geregelt Eine Betreuung wird nur für volljährige Personen angeordnet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht allein regeln können.
Jeder Mensch kann durch Krankheit oder Unfall in eine solche Situation gelangen. Die Einsetzung des Betreuers (Bestellung), kann auf Antrag des Betroffenen, von Amts wegen oder auf Anregung jeder Person hin erfolgen. Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werde
Gibt es in der Familie und im privaten Umfeld des Betroffenen keine als Betreuer*in geeignete oder willige Person, die die Betreuung ehrenamtlich führen könnte, wird ein/e selbstständige/r Berufsbetreuer*in oder Vereinsbetreuer*in eingesetzt. Dabei darf der rechtliche Betreuer nur in dem, für den Einzelfall zu bestimmenden Rahmen, handeln und verfügen. Vom Betreuungsgericht werden, die für den konkreten Fall nötigen Aufgabenkreise, in dem Beschluss und im Betreuerausweis aufgeführt.
Aufgabenkreise können z. Bsp. sein:
· Gesundheitsfürsorge
· Vermögensorge
· Geltendmachen von Ansprüchen gegen Ämter und Behörden
· Aufenthaltsbestimmung
· Heimangelenheiten
um nur Einige zu nennen
Betreuer*innen werden nach der Bestellung durch das Amtsgericht des Wohnortes des Betreuten, für ihn/sie tätig. Nach dem Beschluss über die Bestellung eines Betreuers, werden alle notwendigen Angelegenheiten mit der hilfesuchenden Person, besprochen und entsprechende Massnahmen getroffen, bzw. Anträge gestellt.
Dabei wird der Betreute nicht entmündigt, sondern es wird vertrauensvoll zusammengearbeitet.
Die Notwendigkeit der Betreuung wird vom Amtsgericht in regelmäßigen Abständen überprüft.
2. Querschnittsarbeit - spezielle Aufgabe des Betreuungsvereins
- Wir informieren interessierte Bürger kostenlos über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen, durch öffentliche Veranstaltungen und individuelle Beratungsangebote
- gewinnen ehrenamtliche Betreuer Bei Interesse an der Arbeit, als ehrenamtlicher Betreuer, beraten wir sie gern! Vereinbaren sie einen Gesprächstermin!
- Unterstützen ehrenamtliche Betreuer durch pers. Beratung und Begleitung
Dafür sind wir zu unseren Büroöffnungszeiten MO –DO von 8.00 Uhr bis 15.00Uhr telefonisch erreichbar. Terminvereinbarungen außerhalb der Bürozeiten sind möglich.
Bieten Veranstaltungen an, die im Stadtanzeiger, auf unserer Homepage und an anderen geeigneten Stellen veröffentlicht werden.
3. Vereinsarbeit
- Vereinsversammlungen mit aktuellen Informationen zum Stand der Vereinstätigkeit
- Regelmäßige Teambesprechungen und Fortbildungen
Einbringen des Profils in die Vereinslandschaft in der Stadt Lichtenstein durch öffentliche Informationsveranstaltungen