Betreuungsverein 

Chemnitzer

Land e.V.


Seminarstraße 10

09350 Lichtenstein


Telefon  037204  695  0 

Fax           037204 695 69 

E-Mail    [email protected] 


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag

09:00-12:00

sowie nach Vereinbarung 

Über unsere Arbeit 

 

1. Betreuungen 

 

Grundsatz der Betreuung 

 

Das Betreuungsrecht ist im bürgerlichen Gesetzbuch  und weiteren rechtlichen Vorschriften gesetzlich geregelt Eine Betreuung wird nur für volljährige Personen angeordnet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht allein regeln können.
 Jeder Mensch kann durch Krankheit oder Unfall in eine solche Situation gelangen. Die Einsetzung des Betreuers (Bestellung), kann auf Antrag des Betroffenen, von Amts wegen oder auf Anregung jeder Person hin erfolgen. Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werde 

 

Gibt es in der Familie und im privaten Umfeld des Betroffenen keine als Betreuer*in geeignete oder willige Person, die die Betreuung ehrenamtlich führen könnte, wird ein/e selbstständige/r Berufsbetreuer*in oder Vereinsbetreuer*in eingesetzt. Dabei darf der rechtliche Betreuer nur in dem, für den Einzelfall zu bestimmenden Rahmen, handeln und verfügen. Vom Betreuungsgericht werden, die für den konkreten Fall nötigen Aufgabenkreise, in dem Beschluss und im Betreuerausweis aufgeführt. 

Aufgabenkreise können z. Bsp. sein: 

·       Gesundheitsfürsorge 

·       Vermögensorge 

·       Geltendmachen von Ansprüchen gegen Ämter und Behörden 

·       Aufenthaltsbestimmung 

·       Heimangelenheiten 

um nur Einige zu nennen 

 

 

Betreuer*innen werden nach der Bestellung durch das Amtsgericht des Wohnortes des Betreuten,  für ihn/sie  tätig. Nach dem Beschluss über die Bestellung eines Betreuers, werden alle notwendigen Angelegenheiten mit der hilfesuchenden Person, besprochen und entsprechende Massnahmen getroffen, bzw. Anträge gestellt. 

Dabei wird der Betreute nicht entmündigt, sondern es wird vertrauensvoll zusammengearbeitet. 

Die Notwendigkeit der Betreuung wird vom Amtsgericht in regelmäßigen Abständen überprüft.

2. Querschnittsarbeit - spezielle Aufgabe des Betreuungsvereins 

-       Wir informieren interessierte Bürger kostenlos über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen  und Betreuungsverfügungen, durch öffentliche Veranstaltungen und individuelle Beratungsangebote 

-       gewinnen ehrenamtliche Betreuer Bei Interesse an der Arbeit, als ehrenamtlicher Betreuer, beraten wir sie gern! Vereinbaren sie einen Gesprächstermin! 

-       Unterstützen ehrenamtliche Betreuer durch pers. Beratung und Begleitung 

Dafür sind wir zu unseren Büroöffnungszeiten MO –DO von 8.00 Uhr bis 15.00Uhr telefonisch erreichbar. Terminvereinbarungen außerhalb der Bürozeiten sind möglich. 

Bieten Veranstaltungen an, die im Stadtanzeiger, auf unserer Homepage und an anderen geeigneten Stellen veröffentlicht werden.

 3. Vereinsarbeit 

-       Vereinsversammlungen mit aktuellen Informationen zum Stand der Vereinstätigkeit 

-       Regelmäßige Teambesprechungen und Fortbildungen 

Einbringen des Profils in die Vereinslandschaft in der Stadt Lichtenstein durch öffentliche Informationsveranstaltungen